„Entwicklungsstörungen“ erkennen und beseitigen.

Als Kieferorthopädische Praxis sehen wir unsere Aufgaben nicht nur in der Behandlung von „schiefen Zähnen“, sondern auch in der Vorbeugung und Früherkennung von Anomalien. Präventive Maßnahmen können schon im Milchgebiss und frühen Wechselgebiss eingeleitet werden und bestehen aus: Aufklärung der Eltern, Erkennen von schädlichen Angewohnheiten, sogenannten „Habits“ und Einsatz von speziellen therapeutischen Hilfsmitteln um die „Habits“ abzustellen.

Daumenlutschen, Lippenbeißen, Nägelkauen können zu Fehlstellungen des Kiefers bzw. der Zähne führen. Parafunktionen wie z. B. Sprach- Sprech- und Schluckstörungen führen ebenfalls zu Fehlstellungen der Kiefer und/oder Zähnen. Sprechfehler bei „S“ und „Z“, das „infantile Schlucken“ und die Mundatmung werden gemeinsam mit Logopäden behandelt. Frühzeitiger Milchzahnverlust z. B. durch Karies oder Unfälle, ist in den meisten Fällen behandlungsbedürftig.

Um frühzeitig einer Fehlentwicklung des Kiefers oder Zähne ihres Kindes entgegenzuwirken, wird empfohlen, bereits im Alter von 3 Jahren einen ersten Kieferorthopädischen Kontrolltermin zu vereinbaren.

Daumenlutscher sehen zwar niedlich aus, aber leider sind Daumen, Finger, Beruhigungssauger, Dauernuckelfläschchen und Teddys Ohren Fremdkörper im Mund.

Lutschkörper stören Zähne und Kiefer in der normalen Entwicklung und bewirken funktionelle und gesundheitliche Schäden.

Die Folgen: offener Biss, Kreuzbiss, vorstehende Zähne, schmaler Kiefer. Das Kind kann nicht richtig abbeißen, es lispelt und atmet durch den Mund statt durch die Nase und ist deshalb oft erkältet.

Eine Frühbehandlung mit einer Mundvorhofplatte kann beim Abgewöhnen dieser schädlichen Lutschgewohnheiten helfen.

Die Milchzähne sind Platzhalter für die sich unter ihnen entwickelnden bleibenden Zähne. Geht ein Milchbackenzahn vorzeitig verloren, kippt der erste bleibende Backenzahn in diese Lücke und verhindert das Durchbrechen des nächsten. Dieser wächst dann später falsch und muss entweder kieferorthopädisch mühsam eingeordnet oder sogar gezogen werden. Ein sofort eingesetzter Lückenhalter kann diese Zahnstellungsanomalie wirksam verhindern.

Bei angeborenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen ist eine Behandlung im frühen kindlichen Alter notwendig. Beim offenen Biss klaffen die Schneidezähne weit auseinander. Abbeißen ist praktisch unmöglich.

Eine Frontzahnstufe entsteht durch die Rücklage des Unterkiefers und durch vorstehende obere Schneidezähne. Beim seitlichen Kreuzbiss ist der Unterkiefer nach einer Seite verschoben und die Backenzähne beißen falsch zusammen. Beim frontalen Kreuzbiss beißen die oberen Schneidezähne hinter statt über die unteren Schneidezähne. Eine Frühbehandlung ist in diesem Fall besonders wichtig, um eine Wachstumshemmung des Oberkiefers zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Frühbehandlung bei Kindern

Eine erste kieferorthopädische Kontrolle ist bereits im Alter von etwa 3 Jahren sinnvoll. In diesem frühen Stadium können wir Entwicklungsstörungen von Kiefer und Zähnen rechtzeitig erkennen und bei Bedarf vorbeugende Maßnahmen einleiten. So lassen sich viele spätere Probleme deutlich abmildern oder sogar vermeiden.

Typische Warnsignale sind zum Beispiel anhaltendes Daumenlutschen, Nägelkauen, Lippenbeißen oder eine ausgeprägte Mundatmung. Auch Lispeln, häufige Erkältungen durch Mundatmung, ein sichtbarer offener Biss, vorstehende Schneidezähne oder ein Kreuzbiss können Hinweise sein. Wenn Sie solche Auffälligkeiten bemerken, empfehlen wir eine frühzeitige kieferorthopädische Untersuchung, um das Wachstum Ihres Kindes in die richtige Richtung zu lenken.

Als „Habits“ bezeichnet man schädliche Gewohnheiten wie Daumenlutschen, dauerndes Nuckeln an Fläschchen oder Schnuller sowie Nägelkauen. Diese Fremdkörper im Mund können die normale Entwicklung von Kiefer und Zähnen stören und zu offenen Bissen, schmalen Kiefern oder vorstehenden Schneidezähnen führen. Je früher man diese Gewohnheiten erkennt und abgewöhnt, desto einfacher lässt sich eine gesunde Gebissentwicklung erreichen.

Eine Mundvorhofplatte ist ein spezielles kieferorthopädisches Hilfsmittel, das im Mund vor den Zähnen liegt. Sie hilft dabei, schädliche Lutschgewohnheiten wie Daumen- oder Schnullerlutschen abzugewöhnen, indem sie die Gewohnheit unattraktiver macht und die Lippen- und Zungenfunktion normalisiert. Gleichzeitig unterstützt sie die richtige Entwicklung von Kiefer und Zähnen, bevor sich Fehlstellungen verfestigen.

Milchzähne sind wichtige Platzhalter für die nachfolgenden bleibenden Zähne. Geht ein Milchbackenzahn zu früh verloren, kippt der bleibende Backenzahn oft in die entstandene Lücke und blockiert den Platz für den nächsten Zahn. Dieser muss später aufwendig eingeordnet werden oder kann im ungünstigen Fall sogar entfernt werden. Ein rechtzeitig eingesetzter Lückenhalter kann diese Fehlentwicklung verhindern und die korrekte Stellung der Zähne sichern.

In der Frühbehandlung kümmern wir uns vor allem um Fehlstellungen, die das weitere Wachstum ungünstig beeinflussen würden. Dazu gehören zum Beispiel offene Bisse, ausgeprägte Frontzahnstufen mit vorstehenden Schneidezähnen, seitliche Kreuzbisse oder frontale Kreuzbisse. Durch eine gezielte frühe Behandlung können wir das Kieferwachstum lenken und spätere, umfangreichere Maßnahmen oft deutlich reduzieren.

Zu Beginn sprechen wir in ruhiger Atmosphäre mit Ihnen und Ihrem Kind über Beschwerden, Gewohnheiten und Ihre Fragen. Anschließend untersuchen wir Zähne, Kieferstellung und Lippen- bzw. Zungenfunktion und entscheiden, ob eine sofortige Behandlung sinnvoll ist oder zunächst Kontrollen ausreichen. Wenn eine Therapie erforderlich ist, erklären wir Ihnen verständlich die nächsten Schritte und besprechen, welche Geräte eingesetzt werden können.

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, wird der erste Beratungstermin von der Krankenkasse übernommen. Daher kann sich jeder Patient – egal ob jung oder alt – fundiert kieferorthopädisch beraten lassen, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Nur wenn Sie möchten, dass nach der eingehenden Untersuchung sofort mit den diagnostischen Unterlagen begonnen wird, entstehen Kosten, die je nach Versicherungsvertrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder nicht. In diesem Fall arbeiten wir mit der ZA-AG zusammen, die Ihnen eine transparente und flexible Abrechnung ermöglicht. So behalten Sie stets den Überblick über mögliche Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.

Bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine notwendige Frühbehandlung übernehmen, wenn bestimmte Schweregrade erfüllt sind. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen haben jeweils eigene Regelungen, die im Vertrag festgelegt sind. Wir beraten Sie gern persönlich, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme möglich ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Eine Frühbehandlung ersetzt die spätere Behandlung im bleibenden Gebiss nicht immer vollständig. Ziel ist vor allem, das Wachstum günstig zu steuern, gravierende Fehlentwicklungen zu vermeiden und die spätere Therapie zu erleichtern. Häufig wird im Jugendalter dennoch eine weitere, meist deutlich vereinfachte Behandlung mit losen oder festen Zahnspangen notwendig, um das Gebiss endgültig zu stabilisieren.

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